
Prüfung von Planungsunterlagen
Eine fachgerechte und vollständige Planung bildet die Grundlage für eine sichere, normkonforme und wirtschaftliche Ausführung elektrotechnischer und sicherheitstechnischer Anlagen. Unklare Vorgaben, fehlende Schnittstellen oder Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen können während der Ausführung zu Verzögerungen, Nachträgen und kostenintensiven Anpassungen führen.
Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro ING-CERT prüft Planungsunterlagen unabhängig und fachtechnisch auf Plausibilität, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den maßgeblichen Anforderungen.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere:
- die Baugenehmigung und zugehörige Nebenbestimmungen,
- das Brandschutzkonzept beziehungsweise den Brandschutznachweis,
- die eingeführten Technischen Baubestimmungen,
- die einschlägigen Normen und Richtlinien,
- die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- sowie die vorgesehenen Schnittstellen zu weiteren sicherheitstechnischen Anlagen.
Ziel der Planungsprüfung ist es, mögliche Abweichungen, Unklarheiten und Planungsrisiken frühzeitig zu erkennen und eine belastbare Grundlage für die weitere Ausführung zu schaffen.
Welche Planungsunterlagen können geprüft werden?
Je nach Anlage und Planungsstand können unter anderem folgende Unterlagen in die Prüfung einbezogen werden:
- Ausführungs- und Grundrisspläne,
- Anlagen- und Funktionsbeschreibungen,
- Brandmelde- und Alarmierungskonzepte,
- Blockschaltbilder und Anlagenschemata,
- Meldergruppen-, Alarmierungs- und Steuerungsmatrizen,
- Berechnungen und Dimensionierungsnachweise,
- Leitungs- und Stromlaufpläne,
- Energieversorgungs- und Batterieberechnungen,
- Produkt- und Systemnachweise,
- Leistungsverzeichnisse sowie
- Schnittstellenbeschreibungen zu anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen.
Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Anlage und dem Prüfauftrag.
Für welche Anlagen wird eine Planungsprüfung angeboten?
Die Planungsprüfung kann insbesondere für folgende Anlagen und Einrichtungen durchgeführt werden:
- Brandmeldeanlagen,
- Alarmierungs- und Sprachalarmanlagen,
- Sicherheitsstromversorgungen,
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
- elektrische Anlagen,
- Photovoltaikanlagen,
- Blitzschutz- und Überspannungsschutzsysteme sowie
- das Zusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen.
Wann ist eine Planungsprüfung sinnvoll?
Eine Prüfung der Planungsunterlagen ist insbesondere sinnvoll:
- vor Beginn der Ausführung,
- vor Ausschreibung oder Vergabe,
- bei Änderungen des Brandschutzkonzeptes,
- bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten,
- bei komplexen Schnittstellen zwischen mehreren Anlagen,
- bei Unklarheiten zwischen Planung und bauordnungsrechtlichen Vorgaben,
- sowie zur Vorbereitung einer späteren Sachverständigenprüfung.
Durch die frühzeitige Prüfung können Planungsfehler und notwendige Nachbesserungen bereits vor der Installation erkannt werden.
Was wird bei der Planungsprüfung beurteilt?
Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem folgende Punkte betrachtet:
- Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept,
- Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Planung,
- fachgerechte Auslegung und Dimensionierung der Anlage,
- Auswahl und Anordnung der vorgesehenen Komponenten,
- Energie- und Ersatzstromversorgung,
- Überwachung von Leitungswegen und Betriebsmitteln,
- Alarmierungs-, Steuerungs- und Übertragungsfunktionen,
- Schnittstellen zu anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen,
- sowie mögliche Widersprüche zwischen Plänen, Berechnungen und Beschreibungen.
Wie wird das Ergebnis dokumentiert?
Die Ergebnisse der Planungsprüfung werden nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Aufgabenstellung kann die Dokumentation enthalten:
- die geprüften Unterlagen und deren Planungsstand,
- den Umfang und die Grundlagen der Prüfung,
- festgestellte Abweichungen oder Unklarheiten,
- fachliche Hinweise und Empfehlungen,
- offene Punkte und erforderliche Nachweise,
- sowie eine zusammenfassende Beurteilung der Planung.
Die Dokumentation kann als Grundlage für die weitere Abstimmung zwischen Bauherrn, Fachplanung, ausführenden Unternehmen und weiteren Projektbeteiligten verwendet werden.
Ersetzt die Planungsprüfung die Verantwortung des Fachplaners?
Nein. Die Prüfung durch ING-CERT stellt eine unabhängige fachtechnische Bewertung der vorgelegten Unterlagen dar. Die Planungs- und Ausführungsverantwortung der beteiligten Fachplaner und Unternehmen bleibt hiervon unberührt.
Auch behördliche Genehmigungen oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme werden durch die Planungsprüfung nicht ersetzt.
Kontakt
Gerne prüfen wir Ihre Planungsunterlagen bereits vor Beginn der Ausführung und unterstützen Sie dabei, Unklarheiten und mögliche Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
Kontaktieren Sie uns für eine Abstimmung des Prüfumfangs und ein unverbindliches Angebot.
