Fangleitung einer äußeren Blitzschutzanlage auf einem Flachdach

Sachverständiger für Blitzschutzanlagen – Prüfung nach DIN EN IEC 62305‑3

Eine Blitzschutzanlage (Blitzschutzsystem / LPS) dient dem Schutz von Personen und baulichen Anlagen vor den Auswirkungen direkter Blitzeinwirkungen sowie der Reduzierung von Folgeschäden (z. B. Brand, gefährliche Funkenbildung, Schäden an elektrischen/elektronischen Systemen).

Das Gesamtsystem umfasst den äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage) und den inneren Blitzschutz (Potentialausgleich, Einhaltung von Trennungsabständen, koordinierte Maßnahmen zur Begrenzung von Überspannungen). 

Grundlage sind die Anforderungen der DIN EN 62305 (VDE 0185‑305).

 

Als unabhängiger Sachverständiger prüft ING-CERT Blitzschutzanlagen auf Sicherheit, Normkonformität und nachvollziehbare Dokumentation – für Betreiber, Versicherer und Behörden. Sie erhalten einen klaren Prüfbericht mit Messergebnissen, Mängelbewertung und konkreten Empfehlungen.

Prüffristen nach DIN EN IEC 62305‑3

Klasse I und II

Sichtprüfung jährlich, umfassende Prüfung spätestens alle 2 Jahre – sofern keine behördlichen oder vertraglichen Vorgaben bestehen.

Klasse III und IV

Sichtprüfung spätestens alle 2 Jahre, umfassende Prüfung spätestens alle 4 Jahre – sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen.

Kritische Situationen

Umfassende Prüfung jährlich – z. B. bei empfindlichen elektronischen Systemen oder an Orten, an denen sich viele Personen aufhalten.

So läuft die Prüfung ab

1. Anfrage

Sie senden uns die Eckdaten Ihres Gebäudes und Ihrer Blitzschutzanlage und erhalten ein Angebot. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin.

2. Prüfung vor Ort

Wir prüfen Ihre Blitzschutzanlage nach DIN EN IEC 62305‑3: Unterlagen, äußerer und innerer Blitzschutz sowie Messungen von Durchgängigkeit und Erdung.

3. Prüfbericht

Sie erhalten einen Prüfbericht mit Messwerten und einer Mängelliste mit Handlungsempfehlungen – als Nachweis für Betreiber, Versicherer und Behörden.

Häufige Fragen zur Prüfung von Blitzschutzanlagen

Warum ist die Prüfung wichtig?

Ein Blitzschutzsystem funktioniert nur zuverlässig, wenn es korrekt ausgeführt, intakt und regelmäßig geprüft ist. Korrosion, lockere Verbindungen, bauliche Änderungen oder nachträgliche Installationen können die Schutzwirkung deutlich reduzieren.

 

Typische Anlässe für eine Prüfung

  • Wiederkehrende Prüfung gemäß Betreiberpflichten / Risikomanagement
  • Nach Umbauten, Dacharbeiten, PV-Anlagen, Klimageräten, neuen Leitungswegen
  • Nach bekanntem Blitzeinfluss oder vermuteten Schäden
  • Vor Übergabe, Objektkauf oder Versicherungsfragen

Was wird geprüft?

Äußerer Blitzschutz (LPS außen)

  • Fangeinrichtungen (z. B. Fangstangen, Fangseile, Dachleitungen)
  • Ableitungen (Leiterführung, Befestigungen, Zustand)
  • Erdungsanlage / Erderanschlüsse (zugängliche Teile, Korrosionszustand)

Innerer Blitzschutz (LPS innen)

  • Blitzschutz-Potentialausgleich (Einbindung metallener Systeme)
  • Bewertung von Trennungsabständen / Gefahr von Überschlägen
  • Schnittstellen zu Überspannungsschutz (SPDs) – soweit prüf- und bewertbar

Ist eine Blitzschutzanlage Pflicht?

Nach § 45 BauO NRW sind bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Häufig ergibt sich die Anforderung aus der Baugenehmigung bzw. dem Brandschutzkonzept, aus dem Arbeitsschutz oder aus den Vorgaben des Sachversicherers. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss ihre Wirksamkeit durch regelmäßige Prüfungen erhalten bleiben.

 

Wann ist eine Prüfung sinnvoll oder erforderlich?

Sofern keine behördlichen oder vertraglichen Vorgaben bestehen, nennt die DIN EN IEC 62305‑3 folgende größte Zeitabstände zwischen den Prüfungen – abhängig von der Blitzschutzklasse:

  • Blitzschutzklasse I und II: Sichtprüfung jährlich, umfassende Prüfung alle 2 Jahre
  • Blitzschutzklasse III und IV: Sichtprüfung alle 2 Jahre, umfassende Prüfung alle 4 Jahre
  • Kritische Situationen (z. B. Gebäude mit empfindlichen elektronischen Systemen oder Orte, an denen sich viele Personen aufhalten): umfassende Prüfung jährlich

Zusätzlich ist eine Prüfung sinnvoll:

  • nach Umbauten, Dacharbeiten oder der Installation von PV-Anlagen, Klima-/Lüftungsanlagen oder Antennen
  • nach bekanntem Blitzeinschlag oder Verdacht auf Blitz- bzw. Überspannungsschäden
  • vor Übergaben, beim Objektkauf oder bei Anforderungen des Versicherers

(Hinweis: Abweichende behördliche oder vertragliche Vorgaben haben Vorrang.)

 

Blitzschutz bei PV-Anlagen

Wird eine Photovoltaikanlage auf einem Gebäude mit Blitzschutzanlage errichtet, müssen Trennungsabstände, Fangeinrichtungen und der Überspannungsschutz auf die PV-Anlage abgestimmt sein. Wir prüfen Blitzschutz- und PV-Anlage auf Wunsch gemeinsam – mehr dazu auf unserer Seite „Prüfung Photovoltaikanlagen“.

 

Wie läuft die Prüfung ab?

1) Dokumentenprüfung

  • Abgleich vorhandener Unterlagen mit dem Ist-Zustand
  • Plausibilitätsprüfung von Schutzkonzept, Ausführung und Änderungen

2) Sichtprüfung vor Ort

  • Zustand von Fangeinrichtungen, Ableitungen, Verbindungen und Befestigungen
  • Kontrolle auf Korrosion und mechanische Schäden
  • Prüfung von Anschlussstellen und Übergängen
  • Bewertung der Einbindung metallener Systeme / Potentialausgleich und kritischer Abstände (objektabhängig)

3) Messungen (objektabhängig)

  • Durchgängigkeit von Leitern/Verbindungen (Niederohm/Durchgang)
  • Erdungsmessungen und Bewertung der Erdungsanlage
  • Dokumentation aller Messwerte und Abweichungen im Prüfbericht

Was steht im Prüfbericht?

Der Prüfbericht dient als Nachweis gegenüber Betreiber, Versicherer und Behörden und enthält üblicherweise:

  • Objekt-/Anlagendaten (Adresse, Anlagenteile, ggf. Schutzklasse/Umfang)
  • Prüfumfang (Dokumentenprüfung, Sichtprüfung, Messungen)
  • Feststellungen je Anlagenteil (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage, Potentialausgleich/innerer Blitzschutz – soweit prüfbar)
  • Messwerte (z. B. Durchgängigkeit/Niederohm, Erdungsmessungen – objektabhängig)
  • Mängelliste mit Priorisierung und Handlungsempfehlungen
  • Hinweise zu Prüfintervallen und zu prüf-/wartungsrelevanten Umgebungsbedingungen

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zur Prüfung Ihrer Blitzschutzanlage und unterstützen Sie bei der rechts- und normkonformen Umsetzung Ihrer Prüfpflichten. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Sie benötigen eine Prüfung?

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin – in NRW und bundesweit.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.