
Sachverständiger für PV-Anlagen (Photovoltaik)
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stehen bei Lichteinfall in der Regel auch abgeschaltet unter Gleichspannung. Fehler in Planung, Errichtung oder Betrieb gefährden Personen, Gebäude und Erträge.
Als unabhängiger und VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen prüft ING-CERT Dach- und Freiflächenanlagen einschließlich Batteriespeicher nach DIN EN IEC 62446‑1 (VDE 0126‑23‑1), DIN VDE 0100‑712 und DGUV Vorschrift 3.
So läuft die Prüfung ab
1. Anfrage
Sie senden uns die Eckdaten Ihrer PV-Anlage – Dach- oder Freifläche, Leistung, Batteriespeicher – und erhalten ein Angebot. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin.
2. Prüfung vor Ort
Wir prüfen Ihre PV-Anlage nach DIN EN IEC 62446‑1 und DIN VDE 0100‑712: Besichtigung, Erprobung und Messungen – einschließlich Batteriespeicher.
3. Prüfbericht
Sie erhalten einen Prüfbericht mit Messprotokollen und einer Bewertung festgestellter Mängel – als Nachweis für Ihre Betreiberpflichten und gegenüber Ihrem Versicherer.
Häufige Fragen zur Prüfung von PV-Anlagen

Wann sollte eine Photovoltaikanlage geprüft werden?
Eine Prüfung von Photovoltaikanlagen ist erforderlich bzw. dringend empfohlen:
- vor oder nach der Inbetriebnahme (Abnahme- bzw. Inbetriebnahmeprüfung),
- nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen,
- wiederkehrend im laufenden Betrieb,
- nach Schadensereignissen, z. B. Brand, Sturm, Blitzschlag,
- im Rahmen von Versicherungsanforderungen oder Gefährdungsbeurteilungen.
Die Prüfpflicht für Photovoltaikanlagen ergibt sich u. a. aus der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 1201; ein starres gesetzliches Prüfintervall ist nicht festgelegt, als anerkannter Richtwert gelten jedoch wiederkehrende Prüfungen etwa alle vier Jahre.
Sachversicherer können zusätzliche Prüfungen fordern, z. B. nach VdS 3145. Seit Januar 2024 ist bei der VdS-Prüfung der elektrischen Anlagen (Klausel SK 3602) zudem anzugeben, ob vorhandene PV-Anlagen regelmäßig nach DIN EN IEC 62446‑1 (VDE 0126‑23‑1) geprüft werden.
Welche Prüfarten bieten wir an?
Wir bieten u. a.:
- Erst- und Inbetriebnahmeprüfungen nach DIN EN IEC 62446‑1 (VDE 0126‑23‑1) und DIN VDE 0100‑600
- Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105‑100
- VdS-Prüfungen nach VdS 3145 als VdS-anerkannter Sachverständiger
- Prüfung von Batteriespeichern als Teil der PV-Anlage
- Brandschutztechnische Bewertungen und Zustandsbewertungen von Bestandsanlagen
Was ist der Unterschied zur VdS-Prüfung?
Die elektrische Prüfung nach DIN EN IEC 62446‑1 und DGUV Vorschrift 3 weist die elektrische Sicherheit der Anlage nach. Die VdS-Prüfung nach VdS 3145 bewertet die Anlage zusätzlich aus Sicht der Sachversicherer – mit Schwerpunkt auf Brandschutz und Schadenverhütung. Beide Prüfungen lassen sich kombinieren. Mehr dazu auf unserer Seite „VdS-Prüfung Photovoltaikanlagen“.
Was umfasst eine Prüfung nach DGUV?
Prüfungen nach DGUV dienen dem Arbeitsschutz und der elektrischen Sicherheit.
Sie unterstützen den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten aus:
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV-Vorschriften und Regeln
- Betriebssicherheitsverordnung
Im Fokus stehen insbesondere:
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- sicherer Zustand der elektrischen Betriebsmittel
- Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustands
Was wird bei der Prüfung einer PV-Anlage kontrolliert?
Die Prüfung umfasst – je nach Prüfart – u. a.:
- Sichtprüfung der Module, Montagesysteme und Befestigungen
- Prüfung der DC- und AC-Leitungsführung
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Erdung und Potentialausgleich
- Überspannungsschutz
- Messungen: Durchgängigkeit von Schutz- und Potentialausgleichsleitern, Polarität, Leerlaufspannung, Strangstrom und Isolationswiderstand
- Trenn- und Abschaltmöglichkeiten
- Batteriespeicher, Wechselrichter und Anschluss an die Hausverteilung
- Kennzeichnung und Dokumentation
- Brandschutztechnische Anforderungen
- Bewertung typischer Schadens- und Gefahrenquellen (z. B. Lichtbögen, Hot-Spots)
Die Prüfung orientiert sich u. a. an den Vorgaben der DIN VDE 0100‑712 und der DIN EN IEC 62446‑1 (VDE 0126‑23‑1).
Welche Rolle spielt der Brandschutz bei PV-Anlagen?
PV-Module stehen bei Licht in der Regel auch abgeschaltet unter Spannung – ein besonderes Brand- und Einsatzrisiko.
Geprüft wird insbesondere:
- Einhaltung der baurechtlichen Brandschutzanforderungen
- Führung von Leitungen über Brandabschnitte
- Vermeidung von Brandweiterleitung
- Gefährdungen für Einsatzkräfte der Feuerwehr
Diese Aspekte sind u. a. in Fachveröffentlichungen und Brandschutzrichtlinien für PV-Anlagen beschrieben.
Was enthält der Prüfbericht?
Der Prüfbericht enthält u. a.:
- Beschreibung der geprüften PV-Anlage
- Art und Umfang der Prüfung
- angewendete Regelwerke
- festgestellte Mängel mit Bewertung
- Fristen zur Mängelbeseitigung
- fachliche Gesamtbewertung
Der Prüfbericht dient als Nachweis gegenüber Betreiber, Versicherern und Behörden.
Kontakt
Gerne beraten wir Sie zur Prüfung Ihrer Photovoltaikanlage – unabhängig, fachlich fundiert und regelkonform.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.


PV-Prüfung: Pflichten, Ablauf und Kosten
Was Betreiber von Photovoltaikanlagen wissen sollten
Ob kleine Dachanlage, große Gewerbeanlage oder Freiflächenanlage: Eine PV-Anlage ist nur so sicher wie ihre Installation und ihr Zustand im Betrieb. Als unabhängiger und VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen prüft ING-CERT Ihre Anlage herstellerneutral und dokumentiert das Ergebnis in einem nachvollziehbaren Prüfbericht.
Ist die Prüfung einer PV-Anlage Pflicht?
Für gewerbliche Betreiber ja: Nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung müssen elektrische Anlagen wiederkehrend geprüft werden. Für ortsfeste elektrische Anlagen nennt die DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von vier Jahren. Für private Betreiber gibt es kein festes gesetzliches Intervall – als Betreiber sind Sie aber für den sicheren Zustand verantwortlich, und viele Versicherer erwarten einen Prüfnachweis.
Warum eine unabhängige Abnahmeprüfung?
Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100‑600 und DIN EN IEC 62446‑1 führt der Errichter durch. Eine zusätzliche unabhängige Prüfung durch einen Sachverständigen deckt Mängel auf, solange noch Gewährleistungsansprüche bestehen – und schafft einen belastbaren Nachweis gegenüber Versicherer und Netzbetreiber.
Werden Batteriespeicher mitgeprüft?
Ja. Wir prüfen Batteriespeicher als Teil der PV-Anlage – unter anderem Aufstellort und Brandschutz, Installation und Schutzeinrichtungen, Kennzeichnung sowie den Anschluss an Wechselrichter und Hausverteilung. Grundlage ist unter anderem die Anwendungsregel VDE-AR-E 2510‑2.
Prüfen Sie Dach- und Freiflächenanlagen?
Ja. Wir prüfen Dachanlagen auf Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden ebenso wie Freiflächenanlagen. Bei Freiflächenanlagen kommen Aspekte wie Leitungsführung im Erdreich, Erdung, Potentialausgleich und Überspannungsschutz über große Flächen hinzu.
Was ist für die Feuerwehr wichtig?
Einsatzkräfte müssen eine PV-Anlage schnell erkennen und einschätzen können. Wir prüfen deshalb auch die Kennzeichnung – etwa den Hinweis „PV-Anlage“ an der Hausverteilung –, die Führung der DC-Leitungen im Gebäude und die vorhandenen Trenn- und Abschalteinrichtungen.
Wie läuft die Prüfung ab?
- Anfrage und Sichtung der Unterlagen (Systemdokumentation nach DIN EN IEC 62446‑1, Stringplan, Datenblätter, bisherige Prüfprotokolle).
- Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin.
- Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung von Modulfeld, Wechselrichter, Speicher und Verteilung.
- Prüfbericht mit Messwerten, Bewertung und gegebenenfalls Mängelliste.
Wie lange dauert die Prüfung und was kostet sie?
Dauer und Kosten hängen von der Anlagengröße, der Anzahl der Strings, der Zugänglichkeit von Dach oder Fläche, einem vorhandenen Batteriespeicher und der Qualität der Unterlagen ab. Kleinere Anlagen prüfen wir in der Regel an einem Tag. Sie erhalten vorab ein transparentes, individuelles Angebot.
Kann die PV-Prüfung mit anderen Prüfungen kombiniert werden?
Ja. Wir kombinieren die elektrische PV-Prüfung auf Wunsch mit der VdS-Prüfung nach VdS 3145, der VdS-Prüfung der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 oder der Prüfung der Blitzschutzanlage. Wir sind für Sie in NRW und bundesweit tätig.
Sie benötigen eine Prüfung?
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin – in NRW und bundesweit.
