PV-Module neben einer Lichtkuppel auf dem Flachdach – VdS-Prüfung nach VdS 3145

VdS-Sachverständiger für PV-Anlagen (VdS 3145)

 

Photovoltaikanlagen stellen aus Sicht des Sach- und Brandschutzes sowie der Versicherer eine besondere technische Anlage dar – durch Gleichspannung, die bei Lichteinfall in der Regel auch abgeschaltet an den Modulen anliegt, hohe Leistungen und die Montage auf oder an Gebäuden.

 

Als VdS-anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen führt ING-CERT VdS-Prüfungen nach der aktuellen Richtlinie VdS 3145 (Ausgabe 2025‑06) durch – für Dach- und Freiflächenanlagen einschließlich Batteriespeicher, als belastbarer Nachweis für Ihren Sachversicherer. Auf Wunsch kombinieren wir sie mit der elektrischen Prüfung nach DIN EN IEC 62446‑1 und DGUV Vorschrift 3.

So läuft die Prüfung ab

1. Anfrage

Sie senden uns die Eckdaten Ihrer PV-Anlage und – falls vorhanden – die Vorgaben Ihres Versicherers und erhalten ein Angebot. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin.

2. Prüfung vor Ort

Wir prüfen Ihre PV-Anlage nach VdS 3145: Planung und Ausführung, elektrische Sicherheit, Brandschutz und Montage – einschließlich Batteriespeicher.

3. Prüfbericht

Sie erhalten einen Prüfbericht mit Risikobewertung der Mängel und Empfehlungen zur Schadenverhütung – als Nachweis für Ihren Versicherer.

PV-Module rund um einen Lüftungsaufbau auf dem Flachdach

VdS-Prüfung von PV-Anlagen nach VdS 3145

Ziel der VdS-Prüfung

Ziel der VdS-Prüfung ist die Beurteilung des brandschutztechnischen und versicherungstechnischen Risikos einer Photovoltaikanlage sowie die Schadenverhütung. Grundlage ist die Richtlinie VdS 3145 „Photovoltaikanlagen“ der deutschen Versicherer in der aktuellen Ausgabe 2025‑06.

 

Die Prüfung dient insbesondere:

  • der Risikobewertung aus Sicht der Sachversicherer,
  • dem Nachweis der Einhaltung der VdS-Richtlinien,
  • der Reduzierung von Brand- und Folgeschäden,
  • der Versicherbarkeit von Gebäuden mit PV-Anlagen.

Wann ist eine VdS-Prüfung von PV-Anlagen erforderlich oder sinnvoll?

Eine VdS-Prüfung wird insbesondere durchgeführt:

  • vor Versicherungsabschluss oder bei Neuordnung des Versicherungsschutzes,
  • nach Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage,
  • nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen,
  • bei Schadenereignissen (z. B. Brand, Blitz, Überspannung),
  • bei Aufforderung durch den Versicherer,
  • bei Bestandsanlagen zur Risiko- und Zustandsbewertung.

Prüfumfang der VdS-Prüfung

Die VdS-Prüfung erfolgt schwerpunktmäßig unter brandschutz- und schadenverhütenden Gesichtspunkten.

Geprüft werden u. a.:

 

Planung und Ausführung

  • Übereinstimmung der Anlage mit den VdS-Richtlinien für Photovoltaikanlagen
  • Auswahl geeigneter Module, Wechselrichter und Montagesysteme
  • fachgerechte Errichtung der DC- und AC-Installation

Elektrische Sicherheit

  • Zustand und Führung der DC-Leitungen
  • Trenn- und Abschaltmöglichkeiten
  • Erdung und Potentialausgleich
  • Überspannungsschutzmaßnahmen
  • Batteriespeicher: Aufstellort, Installation und Schutzeinrichtungen

Brandschutz

  • Einhaltung von Brandabschnitten und Abständen
  • Führung von Leitungen über Brandwände und Brandabschnitte
  • Vermeidung von Brandweiterleitung
  • Berücksichtigung der Anforderungen an Feuerwehr und Einsatzkräfte

Montage und Mechanik

  • Befestigung und Standsicherheit der Module
  • Dach- und Gebäudedurchdringungen
  • Schutz der Dachhaut und der baulichen Anlage

Abgrenzung zur elektrischen Prüfung (DGUV / DIN EN IEC 62446‑1)

Die VdS-Prüfung dient primär der Schadenverhütung und Versicherbarkeit.
Sie ersetzt nicht die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN EN IEC 62446‑1 (VDE 0126‑23‑1), die den Arbeitsschutz und die elektrische Sicherheit der Anlage nachweist. Mehr dazu auf unserer Seite „Prüfung Photovoltaikanlagen“.

 

Auf Wunsch können VdS-Prüfung und elektrische Prüfung in einem Termin kombiniert werden.

 

Ergebnis der Prüfung

Über die VdS-Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der u. a. enthält:

  • Beschreibung der geprüften Photovoltaikanlage
  • Art und Umfang der VdS-Prüfung
  • angewendete Richtlinien und Beurteilungsmaßstäbe
  • festgestellte Mängel mit Risikobewertung
  • Empfehlungen zur Schadenverhütung
  • Fristen zur Mängelbeseitigung

Der Prüfbericht dient als Nachweis gegenüber Versicherern, Betreibern und Eigentümern.

 

Ihre Vorteile

  • Anerkannter VdS-Sachverständiger für PV-Anlagen
  • Unabhängige und objektive Bewertung
  • Erhöhte Versicherungs- und Betriebssicherheit
  • Klare Empfehlungen zur Risikominimierung
  • Fachlich belastbare Dokumentation

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zur VdS-Prüfung Ihrer Photovoltaikanlage und stimmen den Prüfumfang individuell mit Ihnen und – sofern erforderlich – mit Ihrem Versicherer ab.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Lichtband zwischen PV-Modulfeldern auf einem Hallendach – Brandschutz bei PV-Anlagen
Modulreihen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage

VdS-Prüfung von PV-Anlagen: Häufige Fragen

Was Betreiber und Versicherungsnehmer wissen sollten

Viele Sachversicherer verlangen für Photovoltaikanlagen einen unabhängigen Nachweis über den sicheren Zustand der Anlage. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die VdS-Prüfung von PV-Anlagen nach VdS 3145.

Was ist die VdS 3145?

Die VdS 3145 ist die Richtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH für Photovoltaikanlagen. Sie beschreibt aus Sicht der Sachversicherer, wie PV-Anlagen geplant, errichtet und betrieben werden sollten, um Brände und andere Sachschäden zu vermeiden. Maßgeblich ist die aktuelle Ausgabe 2025‑06.

Wer verlangt eine VdS-Prüfung der PV-Anlage?

In der Regel der Sach- oder Feuerversicherer – zum Beispiel bei Abschluss oder Anpassung des Versicherungsvertrags, nach der Errichtung einer neuen Anlage oder nach Erweiterungen. Welche Prüfung in welchem Intervall gefordert ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Sicherheitsvorschriften.

Was ist der Unterschied zwischen VdS 3145 und der Klauselprüfung SK 3602?

Die Klausel SK 3602 regelt die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen; Grundlage ist die Prüfrichtlinie VdS 2871. Seit Januar 2024 ist im Rahmen dieser Prüfung anzugeben, ob vorhandene PV-Anlagen regelmäßig nach DIN EN IEC 62446‑1 geprüft werden. Die VdS-Prüfung nach VdS 3145 betrachtet dagegen gezielt die PV-Anlage selbst unter brandschutz- und schadenverhütenden Gesichtspunkten. Beide Prüfungen lassen sich in einem Termin verbinden.

Wer darf die VdS-Prüfung durchführen?

Die Prüfung erfolgt durch einen von VdS anerkannten Sachverständigen. Bei ING‑CERT prüft ein von VdS anerkannter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen (Anerkennungs-Nr. PV 25012), der zugleich als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen anerkannt ist (Anerkennungs-Nr. ES 21413) – unabhängig von Hersteller und Errichter. Im VdS-Verzeichnis prüfen: PV-Sachverständige · Elektrosachverständige

Werden Batteriespeicher mitgeprüft?

Ja. Batteriespeicher gehören bei vielen PV-Anlagen dazu und werden mit Aufstellort, Installation und Schutzeinrichtungen in die Prüfung einbezogen.

Prüfen Sie Dach- und Freiflächenanlagen?

Ja. Wir prüfen Dachanlagen auf Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden ebenso wie Freiflächenanlagen.

Wie läuft die VdS-Prüfung ab?

  • Sie senden uns Ihre Anfrage mit den wichtigsten Anlagendaten und – falls vorhanden – der Anforderung Ihres Versicherers.
  • Sie erhalten ein verbindliches Angebot.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin.
  • Vor Ort prüfen wir Modulfeld, Montage, Leitungsführung, Wechselrichter, Speicher und Brandschutz und sehen die Anlagendokumentation ein.
  • Sie erhalten einen Prüfbericht mit Mängelbewertung als Nachweis für Ihren Versicherer.

Welche Unterlagen sollten vorliegen?

Hilfreich sind die Anlagendokumentation mit Übersichtsschaltplan bzw. Stringplan, Datenblätter von Modulen, Wechselrichtern und Speicher, das Inbetriebnahmeprotokoll sowie frühere Prüfberichte. Fehlende Unterlagen werden im Prüfbericht vermerkt.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht nach ihrem Risiko bewertet und mit Empfehlungen zur Beseitigung versehen. Die Beseitigung erfolgt durch einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl.

Was kostet eine VdS-Prüfung der PV-Anlage?

Die Kosten richten sich nach Größe und Aufbau der Anlage, der Anzahl der Wechselrichter und Speicher sowie der Zugänglichkeit. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.

Kann die VdS-Prüfung mit anderen Prüfungen kombiniert werden?

Ja. Auf Wunsch kombinieren wir sie mit der elektrischen Prüfung nach DIN EN IEC 62446‑1 und DGUV Vorschrift 3, der Klauselprüfung nach SK 3602 und der Prüfung des Blitzschutzes. Mehr zur elektrischen Prüfung finden Sie auf unserer Seite „Prüfung Photovoltaikanlagen“.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur VdS-Prüfung Ihrer PV-Anlage.

Sie benötigen eine Prüfung?

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüftermin – in NRW und bundesweit.

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