Wirk-Prinzip-Prüfung in NRW | ING-CERT

Wirk-Prinzip-Prüfung

Prüfung des gewerkeübergreifenden Zusammenwirkens sicherheitstechnischer Anlagen.

 

Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist eine bauordnungsrechtlich geforderte Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen.


Sie dient dem Nachweis der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen im Zusammenwirken aller beteiligten technischen Gewerke zur Erfüllung der geforderten Schutzziele.

 

Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist Bestandteil der Erstprüfung, der Prüfung nach wesentlichen Änderungen sowie der wiederkehrenden Prüfung gemäß Prüfverordnung.

© ING-CERT  Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Wirk-Prinzip-Prüfung
 

Rechtliche und normative Grundlagen

 

Die Durchführung der Wirk-Prinzip-Prüfung erfolgt auf Grundlage von:

  • PrüfVO NRW
  • Prüfgrundsätze NRW
  • VDI 6010 Blatt 3 – Sicherheitstechnische Einrichtungen für Gebäude – Vollprobetest und Wirkprinzipprüfung
  • Bauordnung und Sonderbauvorschriften
  • Baugenehmigung und Brandschutznachweis
  • eingeführte Technische Baubestimmungen (ETB)

Die Wirk-Prinzip-Prüfung entspricht der in der Muster-Prüfverordnung beschriebenen Prüfung der Gesamtfunktion sicherheitstechnischer Anlagen.

 

Ziel der Wirk-Prinzip-Prüfung

 

Ziel der Wirk-Prinzip-Prüfung ist die Beurteilung, ob:

  • die bauordnungsrechtlich geforderten Schutzziele erreicht werden,
  • die sicherheitstechnischen Anlagen ordnungsgemäß zusammenwirken,
  • die vorgesehenen Auslöse-, Steuer- und Alarmierungsfunktionen korrekt ablaufen,
  • die Anlage auch bei Störungen oder besonderen Betriebszuständen wirksam bleibt.

Im Fokus steht nicht die Einzelkomponente, sondern die Gesamtfunktion des Systems.

 

Gegenstand der Wirk-Prinzip-Prüfung

 

Geprüft wird das Zusammenwirken aller beteiligten sicherheitstechnischen Anlagen, z. B.:

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Sprachalarmanlagen (SAA) / Alarmierungsanlagen
  • Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS), sofern Bestandteil des Sicherheitskonzeptes
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Aufzugsanlagen (Brandfallsteuerung)
  • Türen, Tore, Abschlüsse
  • Gebäudeautomation und übergeordnete Steuerungen

Die Prüfung erfolgt anhand definierter Auslöse- und Prüfszenarien.

 

Art der Prüfung – Wirk-Prinzip-Prüfung im Sinne der VDI 6010

 

Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist eine gewerkeübergreifende Funktionsprüfung, bei der:

  • eine Quelle (z. B. Brandmeldung) ausgelöst wird,
  • alle zugehörigen Senken (z. B. Alarmierung, Abschaltungen, Steuerungen) geprüft werden,
  • die Soll-Funktionen aus Brandschutz- und Alarmierungskonzept nachvollzogen werden.

Die Prüfung erfolgt auf Basis einer Prüfanleitung mit Prüfplänen, die u. a. enthalten:

  • Prüfszenarien
  • Auslösebereiche und Auslösemuster
  • zu prüfende Funktionen und Betriebszustände
  • Prüfbedingungen (z. B. Normalbetrieb, Sicherheitsstromversorgung)

Voraussetzungen für die Wirk-Prinzip-Prüfung

 

Vor Durchführung der Wirk-Prinzip-Prüfung müssen vorliegen:

  • erfolgreiche Prüfungen der Teilsysteme
  • vollständige Anlagendokumentation
  • geprüfter Brandschutznachweis
  • Alarmierungs- und Brandfallkonzepte
  • Funktions- und Schnittstellenbeschreibungen

Die Wirk-Prinzip-Prüfung ersetzt nicht die Einzelprüfung der Anlagen, sondern baut auf diesen auf.

 

Prüfbericht

 

Über die Wirk-Prinzip-Prüfung wird ein Prüfbericht gemäß Prüfgrundsätzen erstellt. Dieser enthält u. a.:

  • Angaben zum Objekt und Auftraggeber
  • Art und Umfang der Prüfung
  • geprüfte Anlagen und Szenarien
  • Bewertung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit
  • festgestellte Mängel mit Fristen
  • fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb

Der Prüfbericht dient als Nachweis gegenüber Bauaufsicht, Betreiber und Versicherern.

 

Kontakt

Gerne beraten wir Sie zur  Wirk-Prinzip-Prüfung und unterstützen Sie bei der rechts- und normkonformen Umsetzung der Prüfpflichten.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

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